{"id":364,"date":"2012-08-29T14:38:04","date_gmt":"2012-08-29T14:38:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.linnich-apotheke.de\/wp-cms\/?page_id=364"},"modified":"2018-05-24T18:53:09","modified_gmt":"2018-05-24T18:53:09","slug":"preiszusammensetzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.linnich-apotheke.de\/wp-cms\/beratung\/preiszusammensetzung\/","title":{"rendered":"Preisstruktur"},"content":{"rendered":"<p><strong>Was muss ich in der Apotheke f\u00fcr Arzneimittel bezahlen?<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr <em>verschreibungspflichtige Arzneimittel<\/em> betr\u00e4gt die Zuzahlung (Rezeptgeb\u00fchr) 10 Prozent des Preises, jedoch <strong>mindestens<\/strong> 5 Euro und <strong>maximal<\/strong> 10 Euro pro Arzneimittel.<\/p>\n<p>Wenn die Kosten unter 5 Euro liegen, wird der tats\u00e4chliche Preis gezahlt.<\/p>\n<p><strong>Alle Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen f\u00fcr die Krankenkassen einzusammeln und an sie weiterzuleiten.<\/strong><\/p>\n<p>Beispiele:<\/p>\n<table width=\"100%\" border=\"1\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"4\">\n<colgroup>\n<col width=\"128*\" \/>\n<col width=\"128*\" \/> <\/colgroup>\n<tbody>\n<tr valign=\"TOP\">\n<td width=\"50%\">PREIS<\/td>\n<td width=\"50%\">ZUZAHLUNG<\/td>\n<\/tr>\n<tr valign=\"TOP\">\n<td width=\"50%\">3,98 Euro<\/td>\n<td width=\"50%\">3,98 Euro<\/td>\n<\/tr>\n<tr valign=\"TOP\">\n<td width=\"50%\">21,00 Euro<\/td>\n<td width=\"50%\">5,00 Euro<\/td>\n<\/tr>\n<tr valign=\"TOP\">\n<td width=\"50%\">72,00 Euro<\/td>\n<td width=\"50%\">7,20 Euro<\/td>\n<\/tr>\n<tr valign=\"TOP\">\n<td width=\"50%\">300,00 Euro<\/td>\n<td width=\"50%\">10,00 Euro<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><strong>Zuzahlungsbefreite Arzneimittel<\/strong><\/p>\n<p>Das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) aus dem Jahr 2006 erlaubt dem Spitzenverband der Krankenkasse, besonders preisg\u00fcnstige Arzneimittel von der Zuzahlung zu befreien. Diese Regelung gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen. Das Gesetz soll helfen, die Ausgaben zu d\u00e4mpfen, indem es \u00c4rzte dazu anh\u00e4lt, bei der Rezeptausstellung st\u00e4rker auf das Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnis zu achten und ggf. zuzahlungsbefreite Pr\u00e4parate zu verordnen.<\/p>\n<p>Damit ein Arzneimittel gem\u00e4\u00df AVWG von der Zuzahlung befreit wird, muss es im Vergleich mit gleichwertigen Medikamenten, die denselben Wirkstoff enthalten, im Preis wesentlich g\u00fcnstiger sein, d.h. es muss mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag, einem Erstattungsh\u00f6chstbetrag, liegen. Au\u00dferdem muss der Hersteller das\u00a0 Arzneimittel so g\u00fcnstig anbieten, dass auch die Kasse trotz der wegfallenden Patientenzuzahlung entlastet wird.<\/p>\n<p>Im Gegensatz dazu gilt eine andere Art der Zuzahlungsbefreiung nur f\u00fcr die Versicherten bestimmter gesetzlicher Krankenkassen. Das GKV-Wettbewerbsst\u00e4rkungsgesetz (WSG) aus dem Jahr 2007 hat die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, dass jede Krankenkasse nach Abschluss eines sogenannten Rabattvertrages ihre Versicherten\u00a0 zur H\u00e4lfte (50 Prozent) oder komplett (100 Prozent) von der Zuzahlung zu den betroffenen Pr\u00e4paraten befreien kann. Je nachdem, bei welcher Krankenkasse ein Patient versichert ist, kann es also sein, dass er f\u00fcr ein und dasselbe Medikament, die vollst\u00e4ndige, h\u00e4lftige oder gar keine Zuzahlung leisten muss.<\/p>\n<p>Die Zahl der zuzahlungsfreien Medikamente kann sich alle 14 Tage \u00e4ndern, denn die Hersteller k\u00f6nnen ihre Preise anpassen. In der Apotheke erfahren Sie, ob f\u00fcr Sie ein zuzahlungsfreies Medikament infrage kommt.<\/p>\n<p><strong>Warum ist bei einigen Medikamenten die Zuzahlung dennoch h\u00f6her?<\/strong><\/p>\n<p>Schon 1989 f\u00fchrte der Gesetzgeber Festbetr\u00e4ge (Erstattungsh\u00f6chstbetr\u00e4ge) f\u00fcr Arzneimittel ein, um die Ausgaben der GKV zu begrenzen. Einen Festbetrag gibt es immer dann, wenn der gleiche Wirkstoff von anderen Herstellern preiswerter angeboten wird. Gibt es mehrere Arzneistoffe, deren Wirkung als therapeutisch gleichwertig gilt, kann auch ein gemeinsamer Festbetrag f\u00fcr die entsprechende Wirkstofffamilie gebildet werden. Liegt der Apothekenverkaufspreis \u00fcber dem Festbetrag, so muss diese Differenz aus eigener Tasche bezahlt werden (Mehrkosten). Das gilt auch f\u00fcr <strong>Kinder<\/strong> oder <strong>zuzahlungsbefreite<\/strong> Versicherte. In der Regel gibt es aber mehrkostenfreie Alternativen. Wir informieren Sie gerne!<\/p>\n<p><strong>Wie viel muss ich bezahlen, wenn mein Einkommen gering ist?<\/strong><\/p>\n<p>Die j\u00e4hrliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 Prozent des Bruttoeinkommens nicht \u00fcberschreiten. F\u00fcr chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. F\u00fcr Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch Freibetr\u00e4ge. Alle Zuzahlungen\u00a0 werden f\u00fcr das Erreichen der Belastungsgrenze ber\u00fccksichtigt. <strong>Daher m\u00fcssen alle Zuzahlungsbelege gesammelt werden.<\/strong> In vielen Apotheken werden sogenannte Zuzahlungsbescheinigungen ausgestellt. Fragen Sie uns danach! Ist die Belastungsgrenze erreicht, stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Rezeptgeb\u00fchrenbefreiung aus, die Sie dann in der Arztpraxis oder in der Apotheke vorlegen k\u00f6nnen. Manche Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Zahlung des gesamten Eigenanteils am Jahresanfang an. Dann wird f\u00fcr den Rest des Jahres eine Befreiung ausgestellt. Dieses Verfahren ist sinnvoll bei geringem Einkommen und hohen Zuzahlungen.<\/p>\n<p><strong>Befreiung f\u00fcr Kinder und Jugendliche<\/strong><\/p>\n<p>Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen, allerdings <strong>nicht<\/strong> von den Mehrkosten, befreit.<\/p>\n<p><strong>Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel<\/strong><\/p>\n<p>Nicht- verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen grunds\u00e4tzlich nicht mehr erstattet. M\u00f6chte der Arzt ein Medikament dieser Gruppe verordnen, so wird er das auf einem gr\u00fcnen Rezept tun.<\/p>\n<p><strong>Ausnahmen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard geh\u00f6ren.<\/li>\n<li>Verordnungen f\u00fcr Kinder bis zum 12. Lebensjahr<\/li>\n<li>Jugendliche mit Entwicklungsst\u00f6rungen bis zum 18. Lebensjahr<\/li>\n<li>Mittel der besonderen Therapierichtungen gem\u00e4\u00df Arzneimittelrichtlinien<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Versicherten tragen die Kosten also selbst.<\/p>\n<p><strong>Liefestyle-Pr\u00e4parate<\/strong><\/p>\n<p>Arzneimittel, die \u00fcberwiegend der Verbesserung der privaten Lebensf\u00fchrung dienen (z.B. Viagra\u00ae, Mittel zur F\u00f6rderung des Haarwuchses, Schlankheitsmittel), werden nicht erstattet. Der Arzt kann sie auf einem Privatrezept verordnen, wenn sie verschreibungspflichtig sind.<\/p>\n<p><strong>Zuzahlungen bei Hilfsmitteln (z.B. Inkontinenzartikeln, Inhalierger\u00e4te, Insulinpumpen)<\/strong><\/p>\n<p><strong><br \/>\n<\/strong>Hier gilt die gleiche Zuzahlungsregelung wie bei Arzneimitteln, also 10 Prozent des Preises, jedoch <strong>mindestens<\/strong> 5 Euro und <strong>maximal<\/strong> 10 Euro pro Hilfsmittel. Wenn die Kosten unter 5 Euro liegen, wird der tats\u00e4chliche Preis gezahlt. F\u00fcr Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, beispielsweise Windelhosen, zahlt der Versicherte 10% des Abgabepreises, jedoch maximal 10 Euro pro Monat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was muss ich in der Apotheke f\u00fcr Arzneimittel bezahlen? F\u00fcr verschreibungspflichtige Arzneimittel betr\u00e4gt die Zuzahlung (Rezeptgeb\u00fchr) 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. Wenn die Kosten unter 5 Euro liegen, wird der tats\u00e4chliche Preis gezahlt. 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