{"id":395,"date":"2012-11-16T08:58:43","date_gmt":"2012-11-16T08:58:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.linnich-apotheke.de\/wp-cms\/?p=395"},"modified":"2012-11-16T08:58:43","modified_gmt":"2012-11-16T08:58:43","slug":"patientenverfugung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.linnich-apotheke.de\/wp-cms\/patientenverfugung\/","title":{"rendered":"Patientenverf\u00fcgung"},"content":{"rendered":"<p>Es ist ein Thema, mit dem viele Menschen sich nicht gern auseinandersetzen, obwohl es schneller aktuell werden kann, als uns lieb sein kann. Was geschieht mit mir, wenn ich selbst au\u00dfer Stande bin, Entscheidungen f\u00fcr mich zu treffen? Welche Behandlungen w\u00fcnsche ich mir von \u00c4rzten, wenn ein Unfall oder eine Krankheit mich nachhaltig au\u00dfer Gefecht setzen? Und schlie\u00dflich: Gibt es einen Punkt, an dem ich lebenserhaltende Ma\u00dfnahmen nicht mehr in Anspruch nehmen m\u00f6chte, weil wom\u00f6glich keine Hoffnung mehr auf Genesung besteht?<\/p>\n<p>Das sind existenzielle Fragen, die nicht nur uns selbst betreffen, sondern auch unser Familie und unsere Freunde. Auch \u00c4rzte und Pfleger sind ber\u00fchrt, denn sie sind grunds\u00e4tzlich verpflichtet, ihren Patienten nach allen M\u00f6glichkeiten zu helfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Rechtliche Grundlagen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Seit 2009 k\u00f6nnen Vollj\u00e4hrige in einer schriftlichen Patientenverf\u00fcgung im Voraus festlegen, ob und wie sie sp\u00e4ter behandelt werden wollen, wenn sie im Krankenbett ihren Willen nicht mehr selbst \u00e4u\u00dfern k\u00f6nnen. Daf\u00fcr muss man sich explizit \u00fcber die nichtgew\u00fcnschte \u00e4rztliche Behandlung \u00e4u\u00dfern. Eine vage Formulierung wie \u201eIch will nicht qualvoll dahinvegetieren\u201c reicht nicht aus. Einmal aufgesetzt, gilt die Patientenverf\u00fcgung ein Leben lang \u2013 so sie nicht widerrufen wird.<\/p>\n<p>\u00c4rzte m\u00fcssen die Patientenverf\u00fcgung umsetzen, auch wenn dies den Tod des Erkrankten bedeuten kann. Betreuer oder Bevollm\u00e4chtigte des Patienten m\u00fcssen gegen\u00fcber \u00c4rzten daf\u00fcr sorgen, dass der niedergeschriebene Wille beachtet wird. Sie sind die eigentlichen Adressaten der Verf\u00fcgung. Voraussetzung ist aber, dass die Erkl\u00e4rung die tats\u00e4chliche Behandlungssituation \u00fcberhaupt erfasst. Dazu m\u00fcssen die Patientenverf\u00fcgungen m\u00f6glichst konkret gefasst sein. Sind sich Arzt und Betreuer \u00fcber den Patientenwillen nicht einig, muss ein Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Brauchen Sie eine Patientenverf\u00fcgung?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das m\u00fcssen Sie sich zun\u00e4chst gr\u00fcndlich \u00fcberlegen. Immerhin k\u00f6nnten Sie Ihr Leben damit unter Umst\u00e4nden beenden, was auch Ihre Angeh\u00f6rigen in moralischen Zwiespalt st\u00fcrzen kann. Wenn Sie sich dazu entscheiden, dann m\u00fcssen Sie Ihren Willen niederschreiben und mit Ihrer Unterschrift versehen. Auch m\u00fcndliche \u00c4u\u00dferungen m\u00fcssen im Falle eines Falles ber\u00fccksichtigt werden, machen die Ermittlung Ihres Willens aber kompliziert. Wenn Sie zus\u00e4tzlich pers\u00f6nliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religi\u00f6se Anschauungen schriftlich niederlegen, k\u00f6nnen diese als Erg\u00e4nzung und Auslegungshilfe dienen. Dies gilt besonders dann, wenn eine Patientenverf\u00fcgung noch \u201ein gesunden Tagen\u201c erstellt wird.<\/p>\n<p>Bei der Formulierung der Patientenverf\u00fcgung lassen Sie sich am besten von einer \u00e4rztlichen oder anderen fachkundigen Person oder Organisation beraten. Viele Organisationen bieten auch Muster und Textbausteine an. Vorsicht: Sie sollten der beratenden Person oder Organisation auf jeden Fall auch sonst vertrauen, sonst k\u00f6nnen sich Formulierungen in Ihre Verf\u00fcgung einschleichen, die vielleicht nicht Ihrem Willen entsprechen.<\/p>\n<p>Hinterlegen Sie die Verf\u00fcgung an einem Ort, wo \u00c4rzte, Bevollm\u00e4chtige, Angeh\u00f6rige, notfalls auch ein Betreuungsgericht sie gut finden k\u00f6nnen. Am besten tragen Sie stets einen Hinweis bei sich, beispielsweise im Portemonnaie.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>WISSENSWERT<\/strong><\/p>\n<p>Eine Patientenverf\u00fcgung bestimmt kein Angeh\u00f6riger, der anstelle des Patienten Entscheidungen treffen darf und daf\u00fcr sorgen soll, das der Patientenwille umgesetzt wird. Dies sollte in einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverf\u00fcgung festgelegt oder zumindest entscheidend beeinflusst werden. Die Patientenverf\u00fcgung legt nur fest, welche (medizinischen) Handlungen vorgenommen werden sollen.<\/p>\n<p><strong>WEB-TIPP<\/strong><\/p>\n<p>vorsorgeregister.de<\/p>\n<p>Beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer k\u00f6nnen Sie Ihre Patientenverf\u00fcgung und einen Bevollm\u00e4chtigen registrieren. Bevor gerichtlich ein Betreuer bestellt wird, fragt der Richter diese Datenbank ab. So haben Sie mehr Sicherheit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a9 Springer Medizin<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist ein Thema, mit dem viele Menschen sich nicht gern auseinandersetzen, obwohl es schneller aktuell werden kann, als uns lieb sein kann. Was geschieht mit mir, wenn ich selbst au\u00dfer Stande bin, Entscheidungen f\u00fcr mich zu treffen? 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