{"id":416,"date":"2013-01-16T17:23:02","date_gmt":"2013-01-16T17:23:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.linnich-apotheke.de\/wp-cms\/?p=416"},"modified":"2013-01-16T17:23:02","modified_gmt":"2013-01-16T17:23:02","slug":"zuzahlungen-fur-arzneimittel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.linnich-apotheke.de\/wp-cms\/zuzahlungen-fur-arzneimittel\/","title":{"rendered":"Zuzahlungen f\u00fcr Arzneimittel"},"content":{"rendered":"<p>Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) aus dem Jahr 2004 gilt f\u00fcr die gesetzliche Zuzahlung bei Medikamenten: Alle vollj\u00e4hrige Patienten m\u00fcssen bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden, zuzahlen. Erst nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens, beziehungsweise einem Prozent bei chronisch kranken Patienten, k\u00f6nnen sich Versicherte von den Zuzahlungen befreien lassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Eigene Belastung berechnen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dazu braucht es einen entsprechenden Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse. Ob eine Chance auf Befreiung besteht, l\u00e4sst sich zum Beispiel mit dem Zuzahlungsrechner unter www.aponet.de leicht ermitteln. Er gibt an, wie hoch individuell die j\u00e4hrliche Belastungsgrenze f\u00fcr Zuzahlungen ist. \u00dcbersteigt der Eigenanteil f\u00fcr Rezeptgeb\u00fchren, Vorsorge- und Rehaleistungen, vollstation\u00e4re Krankenhausbehandlungen, Krankenfahrten, Eigenanteile beim Zahnarzt diesen Betrag, steht einem Antrag nichts mehr im Wege. Die Krankenkasse kann einem solchen Antrag stattgeben, wenn alle Zuzahlungsbelege vorliegen. Dabei ist zu beachten: Die Belege m\u00fcssen im Original vorliegen. Versicherte, die eine Stammapotheke haben, k\u00f6nnen sich dort meist einen Sammelbeleg \u00fcber alle geleisteten Zuzahlungen ausdrucken lassen. Das erspart das Sammeln der Einzelbelege zuhause. Jeder Beleg muss die folgenden Angaben enthalten:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>den Leistungsnehmer,<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>wof\u00fcr gezahlt wurde,<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>den Betrag der Zuzahlung,<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>die Apotheke, in der der Betrag gezahlt wurde,<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>das Datum, an dem die Zuzahlung geleistet wurde.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Das m\u00fcssen chronisch Kranke beachten<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr Menschen mit einer chronischen Erkrankung m\u00fcssen das mindestens einj\u00e4hrige Bestehen der chronischen Krankheit sowie ein deshalb notwendiger viertelj\u00e4hrlicher Arztbesuch nachgewiesen werden. Eine Befreiung ist nur dann m\u00f6glich, wenn sich ein chronisch Kranker therapiegerecht verh\u00e4lt, so die gesetzliche Vorgabe. Das bedeutet, er muss den Vorgaben seines Arztes folgen und gegebenenfalls an einem sogenannten Disease Management Programm (DMP) teilnehmen. Zudem geht eine Befreiung nur dann, wenn ein weiterer der folgenden drei Punkte erf\u00fcllt ist:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Pflegebed\u00fcrftigkeit mit Pflegestufe II oder III,<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit von mindestens 60 Prozent auf Grund der schwerwiegenden Erkrankung,<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>eine kontinuierliche medizinische Versorgung ist erforderlich.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Weniger Kosten f\u00fcr alle<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zuzahlungsbefreiungen, die nichts mit dem Einkommen zu tun haben, sind durch das Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) aus dem Jahr 2006 m\u00f6glich geworden. Dieses Gesetz erlaubt dem Spitzenverband der Krankenkassen, besonders preisg\u00fcnstige Arzneimittel von der Zuzahlung durch die Patienten zu befreien. Diese Regelung gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Ausgaben zu d\u00e4mpfen, indem \u00c4rzte gegebenenfalls zuzahlungsbefreite Pr\u00e4parate verordnen. Welche Arzneimittel aktuell befreit sind, kann man der Zuzahlungsbefreiungsliste unter www.aponet.de entnehmen. Sie erscheint alle zwei Wochen neu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a9 Apothekerverband Nordrhein e.V. in Kooperation mit dem Govi-Verlag Pharmazeutischer Verlag GmbH.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) aus dem Jahr 2004 gilt f\u00fcr die gesetzliche Zuzahlung bei Medikamenten: Alle vollj\u00e4hrige Patienten m\u00fcssen bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden, zuzahlen. Erst nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens, beziehungsweise einem Prozent bei chronisch kranken Patienten, k\u00f6nnen sich Versicherte von den Zuzahlungen befreien lassen. 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