{"id":774,"date":"2017-01-26T11:04:42","date_gmt":"2017-01-26T11:04:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.linnich-apotheke.de\/wp-cms\/?p=774"},"modified":"2017-01-26T11:04:42","modified_gmt":"2017-01-26T11:04:42","slug":"jetzt-von-der-zuzahlung-befreien-lassen-und-geld-sparen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.linnich-apotheke.de\/wp-cms\/jetzt-von-der-zuzahlung-befreien-lassen-und-geld-sparen\/","title":{"rendered":"Jetzt von der Zuzahlung befreien lassen und Geld sparen"},"content":{"rendered":"<p>Wer chronisch krank ist, kann jetzt zu Jahresbeginn die Befreiung von der Zuzahlung bei seiner Krankenkasse beantragen. Diese Empfehlung richtet sich an alle gesetzlich Versicherte, die \u00fcber ein planbares Einkommen verf\u00fcgen (z.B. Monatsrente) und regelm\u00e4\u00dfige Zuzahlungen (z.B. auf \u00e4rztlich verordnete Medikamente) erwarten. Da die Bescheinigung jeweils nur f\u00fcr ein Kalenderjahr gilt, muss eine bisher geltende Zuzahlungsbefreiung f\u00fcr 2017 neu beantragt werden.<br \/>\nMit der dann von der Krankenkasse neu ausgestellten Befreiungsbescheinigung wird sichergestellt, dass man im weiteren Verlauf des Jahres 2017 keine gesetzlichen Zuzahlungen in der Apotheke sowie beim Arzt- oder Klinikbesuch mehr leisten muss.<\/p>\n<p>Als Chronisch krank gelten:<br \/>\nMenschen, die ein Jahr und l\u00e4nger mindestens einmal im Quartal \u00e4rztlich behandelt wurden sowie einer kontinuierlichen medizinischen Versorgung bed\u00fcrfen (zum Beispiel Diabetiker oder Dialysepatienten);<br \/>\npflegebed\u00fcrftige Menschen mit Pflegestufe zwei oder drei;<br \/>\nMenschen mit einem durch die Erkrankung bedingten Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent oder einer geminderten Erwerbsf\u00e4higkeit von mindestens 60 Prozent<\/p>\n<p>Nur gesetzliche Zuzahlungen werden ber\u00fccksichtigt<\/p>\n<p>Damit der Krankenkasse die Einstufung als chronisch Kranker vornehmen kann, braucht sie vom Patienten eine \u00e4rztliche Bescheinigung. Darauf gibt der Arzt die Krankheit an und best\u00e4tigt, dass sich der Patient an die Therapievorgaben h\u00e4lt. Insgesamt ben\u00f6tigt die Krankenkasse folgende, vom Patienten einzureichende Unterlagen: Antrag auf Befreiungsbescheinigung, alle Quittungen \u00fcber geleistete gesetzliche Zuzahlungen jedes Familienmitglieds im Original sowie die Einkommensnachweise in Kopie.<\/p>\n<p>Versicherte, die eine Stammapotheke haben, k\u00f6nnen sich dort meist einen Sammelbeleg \u00fcber alle geleisteten Zuzahlungen ausdrucken lassen.<\/p>\n<p>Zu beachten: Von der Gesetzlichen Krankenkasse werden ausschlie\u00dflich gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen f\u00fcr verordnete Mittel und Behandlungen ber\u00fccksichtigt. Das hei\u00dft, alle sogenannten IGEL-Leistungen beim Arzt sowie private Zuzahlungen im Rahmen eines Zahnersatzes, z\u00e4hlen nicht mit.<\/p>\n<p>Zuzahlungsrechner im Internet ermittelt pers\u00f6nliche Belastungsgrenze<\/p>\n<p>Die Belastungsgrenze bei chronisch kranken Versicherten liegt bei einem Prozent des Bruttojahreseinkommens. Hier reicht nicht allein die Angabe f\u00fcr den chronisch Kranken aus, sonder das Einkommen setzt sich aus den Einkommen aller Familienmitglieder zusammen, abz\u00fcglich der jeweiligen Freibetr\u00e4ge. F\u00fcr 2017 gelten als Freibetr\u00e4ge:<\/p>\n<p>5355 Euro f\u00fcr den ersten Angeh\u00f6rigen<br \/>\n3570 Euro f\u00fcr jeden weiteren Angeh\u00f6rigen<br \/>\n7356 Euro f\u00fcr jedes zu ber\u00fccksichtigende Kind.<\/p>\n<p>Wer schnell wissen will, ob eine Chance auf Zuzahlungsbefreiung besteht und wie hoch seine pers\u00f6nliche Belastungsgrenze liegt, findet unter <a href=\"http:\/\/www.aponet.de\/zuzahlungsrechner\">http:\/\/www.aponet.de\/zuzahlungsrechner<\/a>\u00a0 einen Rechner. Damit l\u00e4sst sich genau ermitteln, ob die Belastungsgrenze erreicht wird.<\/p>\n<p>\u00a9 Apothekerverband Nordrhein e.V. in Kooperation mit der Avoxa \u2013 Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer chronisch krank ist, kann jetzt zu Jahresbeginn die Befreiung von der Zuzahlung bei seiner Krankenkasse beantragen. Diese Empfehlung richtet sich an alle gesetzlich Versicherte, die \u00fcber ein planbares Einkommen verf\u00fcgen (z.B. 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