MASERN-IMPFPFLICHT

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Seit dem 1. März besteht in Deutschland die Masern-Impfpflicht. Das hat der Bundestag bereits im November des vergangenen Jahres beschlossen. Zur Impfung verpflichtet sind zukünftig alle, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen oder dort arbeiten (siehe Kasten).

Masernimpfung für viele sinnvoll

Mit der Einführung der Impfpflicht will die Bundesregierung den Schutz vor Masern erhöhen, gerade für Säuglinge, die noch nicht geimpft werden dürfen. Denn die vermeintlich harmlose „Kinderkrankheit“ ist hochansteckend und es gibt keine wirksamen Medikamente. Zu den typischen Symptomen der Virus-Erkrankung gehören unter anderem ein Hautausschlag am ganzen Körper, Fieber, Kopfschmerzen und oft ein schweres Krankheitsgefühl. Ein bis drei von 1000 Erkrankten versterben an Masern und deren Folgen. Ziel ist es daher, die Krankheit durch eine ausreichend hohe Impfrate zukünftig auszurotten.

Weltweit scheinen die Masern jedoch wieder auf dem Vormarsch. Vier europäische Länder, darunter England und Tschechien, gelten seit 2018 nicht mehr als masernfreie Länder. Ein Status, den Deutschland übrigens noch nie erreicht hat. 2019 gabt es in den USA den größten Masernausbruch seit fast drei Jahrzehnten. Auch in Teilen Afrikas, in Neuseeland oder Thailand traten zuletzt vermehrt Fälle auf. Experten raten daher auch Personengruppen, die nicht unter die Impfpflicht fallen, ihren Impfstatus zu kontrollieren.

So unterstützt die Apotheke

Wer nicht weiß, ob er ausreichend gegen Masern geschützt ist, kann sich in seiner Apotheke vor Ort beraten lassen. Kunden können jederzeit ihren gelben Impfpass zum Check mitbringen. Dabei erhält man auch Hinweise, ob eventuell eine andere Impfung, zum Beispiel gegen Tetanus, aufgefrischt werden müsste.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, eine einmalige Masernimpfung. Die Kosten tragen die Krankenkassen. Bei Menschen, die vor 1970 geboren wurden, geht man davon aus, dass sie Kontakt zu Masern hatten und dadurch geschützt sind.

Neue Impfpflicht auf einen Blick

Wer?

Menschen, die Gemeinschaftseinrichtungen wie KITAs, Schulen oder Flüchtlingsunterkünfte besuchen oder dort arbeiten, müssen gegen Masern geimpft sein.

Ab wann?

Alle, die zum 1. März neu in eine Gemeinschaftseinrichtung kommen, brauchen einen Nachweis über die Masernimpfung. Wer die Einrichtung bereits länger besucht oder dort arbeitet, muss den Nachweis bis spätestens 31. Juli 2021 erbringen.

Wie?

Da es in Deutschland derzeit keinen Einzelimpfstoff gegen Masern gibt, wird gegen drei (Masern, Mumps, Röteln) oder vier (zusätzlich Windpocken) Krankheiten geimpft. Als Nachweis gilt in der Regel der Impfpass. Falls Sie sich unsicher sind, lassen Sie Ihren Impfstatus einfach in Ihrer Apotheke überprüfen.

 

© Apothekerverband Nordrhein e. V. in Kooperation mit der Avoxa-Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH

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