AUFGEPASST: Medikamente und Reisen

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Ob hartnäckiger Husten, Allergie oder chronische Krankheit: Viele Menschen müssen Medikamente mit in den Urlaub nehmen. Aber bestimmte Medikamente darf man nicht in jedes Land mitnehmen. Lesen Sie wichtige Tipps rund um die Reiseapotheke und was bei Fernreisen mit Kindern zu beachten ist:

Medikamente gehören ins Handgepäck

Wer mit dem Flugzeug verreist, verstaut alle wichtigen Medikamente am besten im Handgepäck. Auch flüssige Arzneimittel, die während der Reise benötigt werden, dürfen im Gegensatz zu anderen Flüssigkeiten im Handgepäck mitgenommen werden. Dort sind sie immer griffbereit und können nicht verloren gehen – im Gegensatz zum Koffer, der unter Umständen an einem Flughafen landen kann. Im Frachtraum des Fliegers ist es außerdem zu kühl, was für einige Wirkstoffe ungünstig sein kann.

Besser mehr als zu wenig

Chronisch kranke Patienten brauchen einen größeren Arzneimittelvorrat. Empfehlenswert ist es, etwa das Doppelte der benötigten Medikamente mitzunehmen. Bei Grenzkontrollen können solche Menge jedoch Misstrauen erregen. Hier schützt eine schriftliche Bescheinigung vom Hausarzt, die am besten auch auf Englisch ausgestellt wird. Das gilt auch für Diabetiker, die Insulinspritzen, Lanzetten und anderes Zubehör mit an Bord nehmen. Die Bescheinigung bestätigt, dass es sich um Medikamente für den Eigenbedarf handelt. Wird im Ausland ärztliche Hilfe benötigt, sind solche Bescheinigungen ebenfalls wertvoll, weil hier dokumentiert ist, welche Medikamente man für gewöhnlich in welcher Dosierung einnimmt.

Vorsicht bei Schmerz- und Betäubungsmitteln

Nicht alle Medikamente dürfen in jedes Land eingeführt werden. Aufpassen muss man vor allem bei starken Schmerz- oder Beruhigungsmitteln, wenn sie Morphine oder andere Opiate enthalten. Solche Medikamente fallen unter das Betäubungsmittelgesetz und unterliegen Sonderbestimmungen.

Länder, die innerhalb der Europäischen Union Mitglied des Schengener Abkommens sind, gelten einheitliche Bestimmungen: Für Reisen bis zu 30 Tagen ist das Mitführen von ärztlich verordneten Betäubungsmitteln erlaubt, wenn eine entsprechende von der zuständigen Landesbehörde beglaubigte Bescheinigung vorliegt. Ein Formular gibt es auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Download.

Bei Reisen in andere Länder gibt es keine einheitlichen Richtlinien. Hier ist es unbedingt ratsam, die jeweils geltenden Bestimmungen im Vorfeld bei den diplomatischen Vertretungen zu erfragen. Manchmal sind nicht nur Schmerz- und Betäubungsmittel, sondern auch Schlafmittel, Antidepressiva oder sogar Hustensaft mit dem zu Opiaten zählenden Wirkstoff Codein verboten. Strenge Richtlinien gelten unter anderem in den USA, Singapur, Saudi-Arabien, Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Mit Kindern um die Welt

Fernreisen werden bei Familien immer beliebter. Dabei sollte Sicherheit an erster Stelle stehen: Wichtig ist, dass im Reiseland eine geeignete Infrastruktur besteht, um jederzeit an Lebensmittel, sauberes Trinkwasser und eine geeignete medizinische Versorgung zu kommen. Reise- und Sicherheitshinweise zu allen Ländern gibt das Auswärtige Amt unter www.auswärtiges-amt.de in der Rubrik >>Sicher Reisen<<. Vor der Reise in Malaria-Gebiete oder längeren Aufenthalten in Regionen über 2500 Metern mit Klein- und Vorschulkindern raten Experten ab. Ausreichender Impfschutz ist für Eltern und Kind unabdingbar.

 

 

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